Einreise Vollmacht

In einigen Ländern kann es an der Grenze zu Problemen bei der Einreise kommen, wenn ein Kind ohne oder mit nur einer personensorgenberechtigten Person unterwegs ist. In Europa betrifft dies insbesondere Bosnien & Herzegowina, Griechenland, Großbritannien, Kroatien, Nordmazedonien, Slowenien und Serbien.

Amtliche Beglaubigung

In Bosnien & Herzegowina, Nordmazedonien und Griechenland muss die Vollmacht zusätzlich amtlich beglaubigt werden, für Serbien wird die Beglaubigung empfohlen. Zusätzlich zur Vollmacht sollte noch eine Kopie der Geburtsurkunde mitgeführt werden.

Vollmacht-Vorlage als Download

Hörmann-Reisen Tipp:

Vor Antritt der Reise sollte immer direkt mit den Auslandsvertretungen (Botschaft, Konsulate) des jeweiligen Reiselandes abgeklärt werden, ob eine auf Basis der von Hörmann-Reisen erstellten Einverständniserklärung ausreicht oder ob weitergehende Unterlagen vorgelegt werden müssen, z. B. andere Formulierungen, Übersetzung in Landessprache, Beglaubigung oder eventuell auch gerichtliche Unterlagen über das bestehende Sorgerecht.